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Am 22.August 1932 beschließt der Kapellenvorstand, dass die
Kapellengemeinde Wiershausen, mit der Kirchengemeinde Düderode/Oldenrode
pfarramtlich verbunden werden soll.
Vorher gehörte Wiershausen zu der Pfarrstelle Ellierode Landeskirche
Braunschweig, und das schon Jahrhunderte lang.
Ab dem 14.Dezember 1924 war das Pfarramt Düderode, bez. Pastor Brandt
vertretungsweise für Wiershausen zuständig, da die Pfarrstelle Ellierode
vakant ist.
Am 15.Januar 1933 wurde nochmals darüber gesprochen und auch ausgeführt.
Ellierode war aus den Parochialverband seit 1933 ausgeschieden, und das
Pfarramt Düderode war eben seit 1924 schon ohne Unterbrechung für die
pfarramtliche Versorgung Wiershausen zuständig.
D.H. die Kapellengemeinde ist rechtlich eine selbstständige
Körperschaft.
Es wurden damals die Bedingungen ausgehandelt, das für den gesamten
Pfarrdienst in Wiershausen die Kapellenkasse Wiershausen der Kirchkasse
Düderode einen jährlichen Beitrag von 400,- RM gezahlt werden soll, der
für die Instandsetzung des Pfarrhauses in Düderode genommen werden
sollte.
Und nicht zu vergessen, wenn eine Trauung oder Taufe nicht in Verbindung
mit dem Gottesdienst stand, so mussten die Fahrkosten für den
Geistlichen die Wiershäuser selber tragen.
Am 28.Mai desselben Jahres wurde dann beschlossen, das man die Liturgie
der Hannoverschen Landeskirche übernimmt, und zwar sowohl die der Sonn-
und Festtagsliturgie so wie auch die Abendmahlsliturgie. Bei
Amtshandlungen wird ebenfalls die Hannoversche Agende benutzt.
Die Kapellengemeinde Wiershausen ist nun seit dem 1.Januar 1958
Kirchengemeinde Wiershausen.
Zuständig für die Kirchengemeinde ist wie bisher das Pfarramt Düderode.
Chronik zusammengestellt von
Nicole Kuhlemann |
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